Lohnfortzahlung in Quarantäne Ungeimpfte Beamte kriegen wohl weiter Geld
Wer als Ungeimpfter künftig in Corona-Quarantäne geschickt wird, muss Gehaltseinbußen hinnehmen. Denn Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Bezahlung in dieser Zeit ausgesetzt ist. Anders sieht es bei Beamten aus - hier fließt das Geld wohl weiter.
Bei der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne deutet sich eine Ungleichbehandlung zwischen Angestellten und Beamten an. Denn während betroffene Angestellte je nach Bundesland unterschiedlich aber spätestens ab 1. November kein Geld mehr bekommen sollen, wird die Entlohnung von Beamten wohl unverändert weiterlaufen, auch wenn sie als Ungeimpfte in Quarantäne müssen. "Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen", sagte ein Sprecher des bayerischen Finanzministeriums dem BR. Für eine "möglichst einheitliche Lösung in Deutschland" brauche es noch noch Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern. Das Gesundheitsministerium des Freistaats verwies auf das Finanzressort, das die "Anwendung der Regelung auf das Beamtenrecht" prüfe.
Der Deutschen Beamtenbund erklärte dem Sender, dass eine Regelung wie im Bundesinfektionsschutzgesetz für Angestellte wohl nicht für Beamte reiche. Fazit: Angesichts der "erheblichen Grundrechtseingriff solcher Maßnahmen" genügten Verordnungen vermutlich nicht, da sie kaum grundgesetzkonform seien. In der Konsequenz müsste unter Umständen durch den Landtag das bayerische Besoldungsgesetz angepasst werden. In anderen Ländern könnte ein ähnliches Vorgehen notwendig werden.
Grundsätzlich gilt laut Beamtenbund, dass bei Anordnung einer häuslichen Quarantäne wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion, Beamte vom Dienst fernbleiben müssen. "In diesen Fällen werden sie unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt." Der Dienstherr könne aber grundsätzlich Arbeit im Homeoffice anordnen.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, dass die meisten Nicht-Geimpften bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Betroffen sind allerdings nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst. Zuvor waren erste Länder vorgeprescht und hatten dieses Verfahren in Kraft gesetzt.
So will Nordrhein-Westfalen die Regelung bereits ab 11. Oktober anwenden. Und auch hier sind Beamte ausgenommen, weil es sich bei ihrer Besoldung nicht um einen Verdienst, sondern um eine Alimentation handelt, wie der WDR erklärt. Das NRW-Arbeitsministerium erwarte, dass Beamte in Quarantäne aus dem Homeoffice weiterarbeiten, hießt es weiter. Konflikte dürften die Regelungen in vielen Ländern zusätzlich dort bringen, wo Angestellte und Beamte zusammenarbeiten - etwa in Schulen.
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